Widerruf bei digitalen Inhalten
Digitale Inhalte können sofort bereitstehen. Ihr Widerrufsrecht geht dadurch nicht automatisch verloren – dafür müssen mehrere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Vertragspartner für den digitalen Inhalt ist der im Angebot und in der Bestellbestätigung genannte Anbieter. Seine Identität, Anschrift und E-Mail-Adresse sind für die Widerrufserklärung maßgeblich. Diese Seite ist eine allgemeine Erläuterung und ersetzt nicht die anbieterbezogene Widerrufsbelehrung.
Was sind digitale Inhalte?
Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden, beispielsweise PDF-Unterlagen, Videos, Audiodateien, Bilder, E-Books oder herunterladbare Arbeitsmaterialien. Diese Seite betrifft Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden.
Für Software, laufende Online-Dienste, Mitgliederbereiche oder Waren mit digitalen Elementen können zusätzliche Regeln gelten. Die wesentlichen Funktionen, technischen Schutzmaßnahmen, Kompatibilität, Interoperabilität und erforderlichen Systemvoraussetzungen müssen im jeweiligen Angebot beschrieben sein.
14 Tage ab Vertragsschluss
Bei einem entgeltlichen Vertrag über digitale Inhalte steht Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss zu. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung einer eindeutigen Erklärung.
Der Anbieter muss Sie vor der Bestellung ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informieren. Erfolgt dies nicht, beginnt die reguläre Frist nicht; das Recht kann dann erst nach den gesetzlichen Höchstfristen erlöschen.
Wann erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig?
Bei einem entgeltlichen digitalen Inhalt erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:
Sie stimmen ausdrücklich zu, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bereitstellung beginnt.
Sie bestätigen, dass Sie wissen, dass das Widerrufsrecht mit Beginn der Bereitstellung verloren geht.
Der Anbieter stellt Ihnen eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger bereit, in der diese Zustimmung und Kenntnis festgehalten sind.
Zusätzlich muss der Anbieter tatsächlich mit der Vertragserfüllung begonnen haben. Eine bloße Aufnahme der Regel in AGB, ein vorangekreuztes Kästchen oder die Zusammenfassung mit einer allgemeinen AGB-Zustimmung genügt nicht.
„Ich stimme ausdrücklich zu, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Bereitstellung des digitalen Inhalts beginnt. Mir ist bekannt, dass ich dadurch mit Beginn der Bereitstellung mein Widerrufsrecht verliere.“
Kostenfreie digitale Inhalte
Verpflichtet der Vertrag nicht zur Zahlung eines Preises, kann das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Regeln bereits mit Beginn der Vertragserfüllung erlöschen. Ob überhaupt ein Verbrauchervertrag mit gesetzlichem Widerrufsrecht vorliegt, hängt unter anderem davon ab, ob Sie als Gegenleistung personenbezogene Daten bereitstellen, die nicht nur zur Leistungserbringung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigt werden.
So widerrufen Sie
Richten Sie die Erklärung an den Anbieter aus Ihrer Bestellbestätigung oder verwenden Sie die zentrale elektronische Widerrufsfunktion. Nennen Sie möglichst Bestellnummer, digitalen Inhalt, Bestelldatum, Ihren Namen und die bei der Bestellung verwendete E-Mail-Adresse.
Nach Nutzung der elektronischen Funktion muss Ihnen unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Inhalt, Datum und Uhrzeit des Widerrufs auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt werden.
Folgen eines wirksamen Widerrufs
- Der Anbieter erstattet erhaltene Zahlungen grundsätzlich spätestens binnen 14 Tagen nach Zugang des Widerrufs und verwendet dasselbe Zahlungsmittel, sofern nichts anderes kostenfrei vereinbart wurde.
- Für die bis zum Widerruf bereitgestellten, nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalte ist kein Wertersatz zu leisten.
- Der Anbieter darf die weitere Nutzung oder den Zugang zu den digitalen Inhalten unterbinden und bereitgestellte Download- oder Zugriffsmöglichkeiten deaktivieren.
- Sie dürfen den digitalen Inhalt nach dem Widerruf nicht weiter nutzen oder Dritten zur Verfügung stellen.
Widerruf ist nicht dasselbe wie Mängelhaftung
Unabhängig vom Widerrufsrecht muss ein digitaler Inhalt die vereinbarte Beschaffenheit besitzen, sich für die vertraglich vorausgesetzte beziehungsweise gewöhnliche Verwendung eignen und – soweit gesetzlich erforderlich – mit den notwendigen Aktualisierungen bereitgestellt werden.
Ist eine Datei beschädigt, ein Download nicht erreichbar, der Inhalt unvollständig oder mit den angegebenen Systemvoraussetzungen nicht nutzbar, wenden Sie sich an den Anbieter. Ihre gesetzlichen Rechte wegen eines Mangels bestehen unabhängig davon, ob die Widerrufsfrist abgelaufen oder das Widerrufsrecht wirksam erloschen ist.