Platzordnung
Unser Selbstverständnis, unsere Werte und die sieben Regeln für den Ausbildungsstandort Kalme.
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← Zum Standort KalmeUnser Selbstverständnis
Hunde sind Lebewesen – keine Sachen! Schon deshalb distanzieren wir uns von jeglicher Gewalt in der Erziehung und Führung unserer Hunde. Als verantwortungsbewusste Hundebesitzer haben wir uns verpflichtet, auf das Tierwohl zu achten und die geltenden Schutzgesetze zu beachten. „Spielregeln“ dienen einem störungsfreien Miteinander und dem Schutz der Hunde. Hunde sind – wie wir Menschen – soziale Wesen und darauf angewiesen, Kontakte zu pflegen. Rücksichtsvolles Miteinander zeigt sich auch im Umgang mit unseren Hunden, d.h. wir legen Wert auf eine Erziehung mit Ruhe, Geduld, Einfühlungsvermögen und Respekt. Wir sehen daher die Entwicklung sozialer Kompetenzen als ein wesentliches Ziel unserer Arbeit an. Dazu gehört auch, dass wir akzeptieren und respektieren, dass diese Einstellung nicht von allen Menschen geteilt wird und vielfach Ängste und schlechte Erfahrungen zur Ablehnung gegenüber Hunden und Hundehaltern führen. Hier wollen wir durch rücksichtsvolle und tolerante Akzeptanz für ein vernünftiges Miteinander werben. Deshalb halten wir unsere Hunde unter Kontrolle, erziehen sie selbst zur Rücksichtnahme und greifen – z.B. bei drohenden Belästigungen – ein. Toleranz ist eine Haltung, die wir aber auch von Nicht-Hundebesitzern erwarten.
Unsere Werte
Die Werte von TGI Agentur sind Offenheit, Rücksicht, Fairness, Hilfsbereitschaft und Konsequenz. Mit dem Ausbildungsstandort Kalme entstand ein naturnaher Ort zur Entwicklung sozialer Kompetenzen und Verhalten auf Basis dieser Werte. Hier werden „Mensch und Hund“ von erfahrenen Trainern bzw. Ausbildern mit Respekt und Empathie geschult und für einen Einsatz als Therapie – Assistenz – oder Besuchshunde – Team vorbereitet.
Unsere Platzordnung
Die Platzordnung liegt auch in der Halle aus. Bei der Anmeldung zu einem Seminar/Kurs wird sie jedem Teilnehmer bereitgestellt und ist zu akzeptieren. Sie ist während des Aufenthaltes auf dem Gelände „Alte Siedlung 10 A – 38312 Kalme“ zu beachten und einzuhalten.
Hausrecht und Anweisungen
Auf dem Privatgelände hat der Eigentümer des Grundstücks das Hausrecht. Es umfasst die Befugnis des Rechtsinhabers, frei darüber zu entscheiden, wer Zugang zu seinem Grundstück erhält. Es umfasst darüber hinaus die Befugnis, das Zutrittsrecht von der Erfüllung von Bedingungen abhängig zu machen (z.B. der Vorlage der ausgefüllten Anmeldeunterlagen). Der Eigentümer eines Grundstücks ist berechtigt, bei Verstößen gegen eine Platzordnung einen Verweis auszusprechen bzw. Hausverbot zu erteilen. Der Eigentümer kann diese Rechte aber auch für bestimmte Zeit auf andere Personen übertragen, z.B. einen Trainer oder Ausbilder während der Ausbildung. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Auch sie darf bei Fehlverhalten einen Platzverweis erteilen oder ein Hausverbot aussprechen.
Anreise und Parken
Fahrzeuge der Seminar – bzw. Kursteilnehmer sind möglichst vor dem Ausbildungsgelände abzustellen, z.B. am Dorfgemeinschaftshaus. Das Parken auf dem befestigten Streifen entlang des Grabens innerhalb des Geländes von TGI Agentur ist grundsätzlich untersagt. In besonderen Situationen wird für einzelne Teilnehmer von TGI Agentur eine einmalige und kurzzeitige Ausnahme erteilt.
Sauberkeit, Leine und Freilauf
Vor dem Betreten des Ausbildungsgeländes bekommt der Hund Gelegenheit, sich zu erleichtern. Seine Hinterlassenschaften sind danach zu entfernen. Kotbeutel können in den dafür vorgesehenen Tonnen entsorgt werden. Sollten Sie keine Beutel oder ähnliche Behältnisse dabeihaben, können diese aus Automaten kostenlos entnommen werden. Auf dem Gelände gilt grundsätzlich Anleinpflicht! Um einen geordneten Zugang auf das Freilauffläche zu gewährleisten, haben wir eine Schleuse eingerichtet. Hier werden die Hunde vor dem Betreten ab – und beim Verlassen wieder angeleint. Der Teich dient der Ausbildung und soll dem Hund eventuelle Scheu vor dem Wasser nehmen. Bei sommerlichen Temperaturen ist eine kurze Abkühlung möglich. Vor der Abfahrt können die Hunde am Waschplatz gereinigt werden. Danach sind sie wieder anzuleinen.
Zutritt und Verantwortung
Das Privatgelände ist regelmäßig abgeschlossen. Der Zutritt ist dann untersagt. Wer dies missachtet, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch rechnen. Der Ausbildungsstandort darf nur während der Öffnungs- bzw. Kurszeiten und nur von Seminar – Kursteilnehmern betreten werden. Während der Öffnungszeiten ist stets eine Person als Aufsicht auf dem Ausbildungsgelände. Alle Hundebesitzer müssen sich beim Erstbesuch auf Verlangen dieser gegenüber ausweisen und die Anmeldunterlagen vorlegen – inkl. der ausgefüllten Formulare „Profil Mensch“ und „Profil Hund“. Außerdem sollten für Notfälle „Name und Telefonnummer des Haustierarztes“ hinterlegt werden.
Das Betreten und Nutzen des Ausbildungsstandortes Kalme erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr. Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung. Für durch Hunde entstandene Schäden haften deren Besitzer.
In der Regel sollen sich auf dem Gelände gleichzeitig nicht mehr als 5 Hunde aufhalten. Aggressive bzw. kranke Hunde sowie Hündinnen während der Läufigkeit haben keinen Zutritt.
Aufsicht und Rücksichtnahme
Hundebesitzer haben auf dem Gelände die Aufsichtspflicht und haften für das Verhalten ihres Hundes. Sie sollen ihr Tier während des gesamten Aufenthalts im Blick haben und darauf achten, dass ihr Vierbeiner keine anderen Hunde belästigt oder anpöbelt. Situationen wie heftiges Hetzen, Fixieren, Dominieren, Beissattacken etc. sind möglichst im Vorfeld zu unterbinden. Sollte es dennoch mal zu Raufereien kommen, haben die Hundebesitzer auch einen unbeteiligten Hund zu sich zu rufen und anzuleinen. Schreien, Rennen, Herumtoben ist auf der Freilauffläche nicht erlaubt, da es Jagd- und Beutereflexe bei Hunden auslösen kann. Sollte ihr Hund mal auf der Freilauffläche gebuddelt haben, ist das Loch wieder zu schließen, damit dort niemand stolpert und sich verletzt. Ebenso müssen die Hinterlassenschaften des eigenen Hundes entfernt und in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden. Sollten Sie keinen Kotbeutel dabeihaben, helfen wir gerne aus.
Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, gefährdet sich und Andere und kann vom Gelände verwiesen werden.
Training und gemeinsames Miteinander
Um Konflikte zu vermeiden, müssen die Regeln der Platzordnung eingehalten werden. Insbesondere die Freilauffläche ist kein Spielplatz für Hunde! Sie dient primär Ausbildungs – Schulungs- und Trainingszwecken. Dazu zählen auch kontrollierte Spielphasen ohne Spielzeug zur Kommunikation und des sozialen Miteinanders der Hunde untereinander. Das Spielen mit Spielzeug ist nicht gestattet, um Beutestreitigkeiten unter den Hunden zu vermeiden.
Wir haben „Hundefreie-Zonen“ eingerichtet, in der sich eine Begleitperson aufhalten kann, die keinen direkten Kontakt mit den Hunden möchte. Dort hat sich die Begleitperson ruhig zu verhalten. Das Abspielen von lauter Musik ist untersagt. Die Zone ist auch kein „Schnell-Imbiss“ oder „Lokal“: während der Dauer eines Seminars/Kurses ist der Verzehr mitgebrachter Getränke oder Lebensmittel untersagt. Das gilt auch wegen der Nachbarschaft zum Imkerverein Börßum.
Das Füttern eigener und fremder Hunde ist generell untersagt. Eine Ausnahme gilt für das Reichen von Leckerlis zu Trainingszwecken.
Aufnahmen auf dem Gelände
Auf dem gesamten Gelände herrscht Fotografierverbot – das gilt auch für Handys! Das sog. „Recht am eigenen Bild“ schützt die abgebildete Person in ihrer Persönlichkeit und dient dem Schutz vor ungewollter Verbreitung oder öffentlicher Darstellung von Bildnissen. Menschen dürfen daher nur fotografiert oder gefilmt werden, wenn sie damit einverstanden sind. Das Recht am eigenen Bild ist für alle Personen gleich und gilt unabhängig vom Veröffentlichungsmedium – egal ob Internet, Buch oder Zeitung.
§ 22 Kunsturhebergesetz (KUG) bestimmt: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ Laut KUG erfordert es grundsätzlich die Zustimmung der abgebildeten Person zur Veröffentlichung ihrer Aufnahmen. Wer Aufnahmen von Personen ohne deren Einverständnis veröffentlicht, dem droht eine Strafe.
Vor diesem Hintergrund ist die Anfertigung von Aufnahmen nur dann erlaubt, wenn vorher von allen betroffenen Personen die Einwilligung gemäß der TGI-Einwilligungserklärung erteilt wurde. Diese finden Sie auf der Internetseite www.tgi-agentur.de. In diesem Falle wird TGI eine professionelle Tierfotografin beauftragen, die dann im Rahmen eines Seminars bzw. Vorbereitungs – oder Aufbaukurses nach Terminabsprache mit/von den Teilnehmern/Trainern Aufnahmen macht. Die Rechte an diesen Fotos steht TGI Agentur zu.